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LG Hamburg, 30.01.2020 - 310 O 1/19 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.01.2020 - 310 O 1/19
- OLG Hamburg, 03.03.2022 - 5 U 64/20
- BGH - I ZR 73/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16
Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier: …
Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2020 - 310 O 1/19
Die dem Geschmacksmuster entsprechenden tatsächlich vertriebenen Erzeugnisse können aber zur Veranschaulichung ebenfalls verwendet werden, um die anhand der Beschreibung und der Darstellung in der Anmeldung bereits getroffenen Schlussfolgerungen zu bestätigen (vgl. EuGH, Urteil vom 20.10.2011 - C-281/10, GRUR 2012, 506 Rn 73 - P P.Co; BGH, Urteil vom 11.1.2018 - I ZR 187/16, GRUR 2018, 832 Rn. 33 - Ballerinaschuh, mwN).Die Prüfung, ob ein Modell in den Schutzbereich eines Geschmacksmusters eingreift, erfordert, dass der Schutzumfang des Geschmacksmusters bestimmt sowie sein Gesamteindruck und derjenige des angegriffenen Modells ermittelt und verglichen werden (BGH, Urteil vom 11.1.2018 - I ZR 187/16, GRUR 2018, 832 Rn. 19 - Ballerinaschuh, mwN;… BGH, GRUR 2019, 398 Rn. 12 - M. G.).
Der anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt auch für die Bestimmung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nach Art. 10 Abs. 2 GGV (BGH, GRUR 2018, 832 Rn. 21 - Ballerinaschuh, mwN).
Das schließt allerdings nicht aus, dass zunächst die Merkmale bezeichnet werden, die den Gesamteindruck der in Rede stehenden Muster bestimmen, um den Abstand des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz zu ermitteln (BGH, GRUR 2018, 832 Rn. 21 - Ballerinaschuh, mwN).
Dabei ist eine Gewichtung der einzelnen Merkmale danach vorzunehmen, ob sie aus Sicht des informierten Benutzers für den Gesamteindruck von vorrangiger Bedeutung sind oder in den Hintergrund treten (BGH, GRUR 2018, 832 Rn. 33 - Ballerinaschuh, mwN).
Grundsätzlich zählen alle Muster, die der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung des Geschmacksmusters zur Eintragung offenbart und damit zugänglich gemacht worden sind, zum vorbekannten Formenschatz (vgl. Art. 6 I Buchst. b, 7 I GGV; vgl. BGH, GRUR 2018, 832 Rn. 26 - Ballerinaschuh).
Er nimmt, soweit möglich, einen direkten Vergleich der betreffenden Geschmacksmuster vor (BGH, GRUR 2018, 832 Rn. 33 - Ballerinaschuh, mwN).
Beim Vergleich des Gesamteindrucks von Klagemuster und angegriffener Ausführungsform sind sowohl die Übereinstimmungen als auch die Unterschiede der zu vergleichenden Muster zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2018, 832 Rn. 41 - Ballerinaschuh).
- BGH, 24.01.2019 - I ZR 164/17
Prüfung der Verletzung eines Klagemusters durch wettbewerbswidrige Nachahmung; …
Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2020 - 310 O 1/19
Nach Art. 85 Abs. 1 S. 1 GGV ist im vorliegenden Verletzungsverfahren von der Rechtsgültigkeit der eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster und damit vom Vorliegen der Schutzvoraussetzungen (Art. 4 Abs. 1 GGV) der Neuheit (Art. 5 GGV) und der Eigenart (Art. 6 GGV) sowie vom Fehlen von Schutzausschließungsgründen (Art. 8, 9 GGV) auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.2019 - I ZR 164/17, GRUR 2019, 398 Rn. 10 - M. G.).Die Prüfung, ob ein Modell in den Schutzbereich eines Geschmacksmusters eingreift, erfordert, dass der Schutzumfang des Geschmacksmusters bestimmt sowie sein Gesamteindruck und derjenige des angegriffenen Modells ermittelt und verglichen werden (BGH…, Urteil vom 11.1.2018 - I ZR 187/16, GRUR 2018, 832 Rn. 19 - Ballerinaschuh, mwN; BGH, GRUR 2019, 398 Rn. 12 - M. G.).
Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Muster, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagemusters mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH, GRUR 2019, 398 Rn. 22 - M. G.).
Unzulässig ist die Fusion einzelner Merkmale vorbekannter Muster anstelle eines Vergleichs der Muster nach deren Gesamteindruck (BGH, GRUR 2019, 398 Rn. 24 - M. G.).
- EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …
Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2020 - 310 O 1/19
Die dem Geschmacksmuster entsprechenden tatsächlich vertriebenen Erzeugnisse können aber zur Veranschaulichung ebenfalls verwendet werden, um die anhand der Beschreibung und der Darstellung in der Anmeldung bereits getroffenen Schlussfolgerungen zu bestätigen (vgl. EuGH, Urteil vom 20.10.2011 - C-281/10, GRUR 2012, 506 Rn 73 - P P.Co; BGH…, Urteil vom 11.1.2018 - I ZR 187/16, GRUR 2018, 832 Rn. 33 - Ballerinaschuh, mwN). - BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung
Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2020 - 310 O 1/19
Reicht eine Partei eine Anlage "nur für das Gericht" ein und widerspricht, etwa wegen darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse, ausdrücklich deren Weitergabe an den Prozessgegner, ist das Gericht daran gebunden; der Inhalt dieser Anlage ist damit jedoch für das Gericht nicht verwertbar (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.1991 - KZR 18/90, NJW 1992, 1817, 1819, betreffend die Verwertbarkeit eines darauf beruhenden Sachverständigengutachtens; OLG Köln, NJW-RR 1996, 1277;… Cepl/Voß/Schilling, ZPO, 2. Aufl., § 299 Rn. 24). - OLG Köln, 03.05.1995 - 19 U 153/93
Recht des Prozeßgegners auf Teilnahme am Sachverständigentermin trotz …
Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2020 - 310 O 1/19
Reicht eine Partei eine Anlage "nur für das Gericht" ein und widerspricht, etwa wegen darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse, ausdrücklich deren Weitergabe an den Prozessgegner, ist das Gericht daran gebunden; der Inhalt dieser Anlage ist damit jedoch für das Gericht nicht verwertbar (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.1991 - KZR 18/90, NJW 1992, 1817, 1819, betreffend die Verwertbarkeit eines darauf beruhenden Sachverständigengutachtens; OLG Köln, NJW-RR 1996, 1277;… Cepl/Voß/Schilling, ZPO, 2. Aufl., § 299 Rn. 24).
- OLG Hamburg, 03.03.2022 - 5 U 64/20
Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters für Schuhmodelle
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.01.2020, Az. 310 O 1/19, wird zurückgewiesen.die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.01.2020 (310 O 1/19) zurückzuweisen.